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Ordnungen Kreisordnung
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Bezirk Schwaben, Kreis 4
Kreisordnung
§1
Zusammensetzung
1.1
Der Kreis besteht aus den Vereinen des Kreises 4 und ist kein
eingetragener Verein.
§2 Kreisvorstandschaft
2.1
Zusammensetzung
Die Kreisvorstandschaft setzt sich zusammen aus:
-
1. Kreissportwart
-
2. Kreissportwart
-
Kreisspielleiter
-
Kreisschriftführer
Der Kreispressewart wird von der Kreisvorstandschaft bestimmt.
2.2. Kreisvorstandsschaftsausschuß
Dieser setzt sich zusammen aus:
-
Kreisvorstandschaft
-
Kreispressewart
-
1. Kreisschiedsrichterwart
-
2. Kreisschiedsrichterwart
-
1. Kreisjugendwart
-
2. Kreisjugendwart
2.3
Aufgaben des 1. Kreissportwarts
Der Kreissportwart ist stimmberechtigtes Mitglied in der
Kreisvorstandschaft, in der Kreisversammlung sowie im
Bezirkssportausschuss.
Er wird an der Kreisversammlung für die Dauer von 3 Jahren gewählt.
Stimmrecht hat jeder Verein/Club des Kreises, der zum Zeitpunkt der
Einladung (lt. Bestandsmeldung des BSKV) gemeldet hat.
Der Kreissportwart vertritt die Aktiven sowie alle Personen, die auf
Kreisebene in der Aktivenarbeit tätig sind, gegenüber dem
Bezirksvorstand und dem Bezirkssportausschuss.
Der Kreissportwart arbeitet eng mit dem Bezirkssportwart zusammen. Er
informiert den Bezirkssportwart über seine durchgeführten Maßnahmen und
Aktivitäten umfassend.
Der Kreissportwart ist selbständig für seinen Aktivenspielbetrieb in
seinem Kreis verantwortlich. Er koordiniert die gesamte Aktivenarbeit im
Kreis und versucht Denkanstöße zu geben, die Aktivenarbeit durchzuführen
und zu kontrollieren, sowie einen geregelten Spielbetrieb zusammen mit
dem Spielleiter aufrecht zu erhalten.
Der Kreissportwart ist für den Etat verantwortlich und legt 1 x Jahr bei
der Kreisversammlung Rechenschaft ab.
Der Kreissportwart trägt die Verantwortung für den gesamten Spielbetrieb
der Aktiven in seinem Kreis.
Der Kreissportwart achtet darauf, dass in beiden Spielbetrieben die
Bestimmungen der DKBC
Sportordnung, die gültigen BSKV Ausführungsbestimmungen, die
Jugendordnung und die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes eingehalten
werden.
Der Kreissportwart betreibt stetige Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit
dem Bezirkssportwart und dem BLSV (Bayerischer Landessportverband), dem
Bezirksvorstand, den Vereins- und Clubvorsitzenden, den Vereins- und
Clubsportwarten seines Kreises.
Er achtet auf den zielgerechten Einsatz der ihm zur Verfügung stehenden
Kreismittel und Führen der Kreiskasse. Er erstellt Rechenschaftsberichte
zum Bezirkstag, Bezirkssportausschuss und der Kreisversammlung. Er nimmt
an den Sitzungsterminen und der Versammlungen des Bezirks und der
Kreisjugend seines Kreises teil. Der Kreissportwart repräsentiert die
Vereine und Clubs des Kreises bei
Einladungen.
Er nimmt Ehrungen bei
25jährigem, 40jährigem und 50jährigem Club- bzw. Vereinsjubiläum vor.
Er ist informiert über die angebotenen Lehrgänge des BLSV und des BSKV
für seinen Bereich und gibt die Informationen an die
Vorsitzenden/Sportwarte der Vereine/Clubs weiter.
Er übernimmt die Planung und Durchführung von Mitarbeitermaßnahmen –
eventuell in Zusammenarbeit mit dem Bezirkssportwart und Referenten im
Kreis.
Der Kreissportwart beruft rechtzeitig (wenigstens 4 Wochen vorher)
mindestens ein bis zwei jährlichen Kreisversammlungen bzw. einer
Kreisversammlung mit Neuwahlen alle drei Jahre ein. Die Ausschreibung
dieser Versammlungen muss rechtzeitig mit einer Einladung an den
Bezirksvorsitzenden/Bezirkssportwart gehen. Von den Versammlungen sind
Protokolle anzufertigen, die der Kreissportwart unterzeichnet und an den
Bezirksvorsitzenden/Bezirkssportwart sowie an alle betreffenden
Vereine/Clubs versendet.
Er leitet die Kreisvorstandschaftssitzungen zur Abklärung der
Tätigkeiten im Kreis, bei denen ebenfalls ein Protokoll zu führen ist.
Der Kreissportwart ist verantwortlich für die Planung, Durchführung,
Ehrung und Wahl des Austragungsortes
-
bei Kreiseinzelmeisterschaften der Aktiven und Senioren
Weiterhin ist er verantwortlich für die Meldung:
-
beim BSKV Senioren- und Kreisklassenpokal
-
bei den Senioren-Vereinsmeisterschaften.
Alle Aufgaben führt der Kreissportwart in Abstimmung mit der
Kreisvorstandschaft durch. Bei weit reichenden Entscheidungen wird der
Kreisausschuß mit einbezogen.
Der Kreissportwart trifft eigenständig Entscheidungen im Rahmen seines
Tätigkeitsbereiches, gegebenenfalls zusammen mit der Kreisvorstandschaft
oder mit dem in der Tätigkeit betrauten Vorstandsmitglied. Bei Verstößen
gegen die BSKV Ausführungsbestimmunen und der DKBC Sportordnung ahndet
er nach den dort geregelten Maßnahmen und den Kreisbeschlüssen.
2.4
Aufgaben des 2. (stellvertretender) Kreissportwarts
Der stellvertretende Kreissportwart ist stimmberechtigtes Mitglied in
der Kreisvorstandschaft, in der Kreisversammlung sowie in Vertretung des
Kreissportwartes im Bezirkssportausschuss.
Er wird an der Kreisversammlung für die Dauer von 3 Jahren gewählt.
Stimmrecht hat jeder Verein/Club des Kreises, der zum Zeitpunkt der
Einladung (lt. Bestandsmeldung des BSKV) gemeldet hat.
Der stellvertretende Kreissportwart arbeitet eng mit dem 1.
Kreissportwart zusammen. Dementsprechend wird er bei allen anfallenden
Tätigkeiten des 1. Kreissportwarts mit einbezogen und ist ihm
unterstützend tätig. Desweiteren ist er zuständig für die
Frauenmannschaften des Kreises. Er unterstützt die Aktivenarbeit und
gibt Denkanstöße die Aktivenarbeit durchzuführen, Mitgliedergewinnung
durchzuführen und zusammen mit dem Spielleiter einen geregelten
Spielbetrieb aufrecht zu erhalten. Er nimmt an den Sitzungen und
Versammlungen des Bezirkes, des Kreises und der Kreisjugend teil. Er
übernimmt alle Aufgaben des 1. Kreissportwarts im Falle seines Ausfalls.
Der stellvertretende Kreissportwart ist zuständig für die Durchführung
der Tandemkreismeisterschaften.
Der stellvertretende Kreissportwart trifft Entscheidungen zusammen mit
dem Kreissportwart oder mit dem in der Tätigkeit betrauten
Vorstandsmitglied. Bei Verstößen gegen die BSKV Ausführungsbestimmunen
und der DKBC Sportordnung ahndet er nach den dort geregelten Maßnahmen
und den Kreisbeschlüssen.
2.5
Aufgaben des Kreisspielleiters
Der Kreisspielleiter ist stimmberechtigtes Mitglied in der
Kreisvorstandschaft, in der Kreisversammlung sowie in Vertretung des 1.
und 2. Kreissportwartes im Bezirkssportausschuss.
Er wird an der Kreisversammlung für die Dauer von 3 Jahren gewählt.
Stimmrecht hat jeder Verein/Club des Kreises, der zum Zeitpunkt der
Einladung (lt. Bestandsmeldung des BSKV) gemeldet hat.
Der Kreisspielleiter ist zuständig für den geregelten Spielbetrieb. Er
erstellt in Anlehnung des BSKV die Spielpläne. Er ist zuständig für die
Mannschaftsmeldungen der Vereine / Clubs. Der Spielleiter trägt die
Verantwortung für den gesamten Spielbetrieb der Aktiven gemeinsam mit
dem 1. Kreissportwart. Der Spielleiter
achtet darauf, dass im Spielbetrieb die Bestimmungen der DKBC
Sportordnung, die gültigen BSKV Ausführungsbestimmungen, die
Jugendordnung und die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes eingehalten
werden. Er ist berechtigt Strafen auszusprechen laut Strafenkatalog. Er
nimmt an den Sitzungen und Versammlungen des Kreises und Bezirkes teil.
2.6
Aufgaben des Kreisschriftführers
Der Kreisschriftführer ist stimmberechtigtes Mitglied in der
Kreisvorstandschaft und in der Kreisversammlung und im Kreisausschuß.
Er wird an der Kreisversammlung für die Dauer von 3 Jahren gewählt.
Stimmrecht hat jeder Verein/Club des Kreises, der zum Zeitpunkt der
Einladung (lt. Bestandsmeldung des BSKV) gemeldet hat.
Der Kreisschriftführer arbeitet eng mit den beiden Kreissportwarten
zusammen.
Er fertigt die Protokolle zu den Kreisversammlungen innerhalb 4 Wochen
und legt diese beim 1. Kreissportwart zur Unterschrift vor.
Er fertigt die Protokolle zu den
Kreisversammlungen, Kreisvorstandschaftssitzungen und
Kreisausschußsitzungen. Er gibt Unterstützung von
sonstigen Schriftstücken, die für
die Durchführung eines geregelten Spielbetriebs notwendig sind.
2.7
Aufgaben des Kreispressewarts
Der Kreispressewart wird vom Kreisvorstandschaft für die Dauer von 3
Jahren bestimmt. Der Kreispressewart ist für die Öffentlichkeitsarbeit
in den regionalen Medien zuständig. Er arbeitet mit den Vereinen / Clubs
zusammen und vertritt dessen Interessen. Er
übernimmt die Übermittlung der
Ergebnisse an die regionalen Medien. Er ist zuständig für die
Übermittlung an regionale Medien einzelner Ergebnisse und Berichte
welche auf Bezirksebene oder Höher erreicht wurden und damit den Kreis 4
vertreten. In Zusammenarbeit mit der Kreisvorstandschaft soll mit
gezielter Öffentlichkeitsarbeit eine Mitgliedergewinnung erreicht
werden.
2.8. Aufgaben des
Kreisjugendwartes
Der Kreisjugendwart wird vom Kreisjugendtag gewählt und in der
Kreisversammlung bestätigt. Er organisiert und leitet den Kegelsport der
Jugend im Kreis 4 im Rahmen der Verbands- und Bezirksjugendordnung und
soweit erforderlich im Einvernehmen mit dem 1. Kreissportwart. Der
Kreisjugendwart vertritt den Kreis 4 bei den Jugendversammlungen des
Bezirks Schwaben.
2.9. Aufgaben des
Kreisschiedsrichterwartes
Der Kreisschiedsrichterwart erfüllt seine Aufgaben nach der
Schiedsrichterordnung des Bezirks Schwaben und des BSKV. Er wird in der
Kreisschiedsrichterversammlung gewählt und von der Kreisversammlung
bestätigt.
§ 3
Kreisversammlung
Die
Kreisversammlung ist das oberste Organ des Kreises. Ihre Beschlüsse sind
für alle Mit-glieder bindet. Sie hat das Recht, früher gefasste
Beschlüsse wieder aufzuheben oder zu ändern.
Die
Kreisversammlung findet 2x jährlich statt. Sie wird in Absprache mit der
Kreisvorstandschaft mindestens vier Wochen vor Beginn schriftlich oder
per E Mail mit Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen, eine Einladung
ist erfolgt an alle Vereine / Clubs des Kreises. Eine weitere Einladung
erfolgt an die Bezirksvorstandschaft des Bezirks Schwaben.
Stimmberechtigt sind alle Vereine / Clubs mit je einer Stimme. Außerdem
besitzen alle Kreisausschußmitglieder je eine Stimme.
Die Kreisversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden
stimmberechtigten Delegierten beschlussfähig. Sie beschließt mit der
Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag
als abgelehnt.
Es dürfen keine Beschlüsse gefasst werden, die den Satzungen des DKB,
DKBC, BSKV und BLSV widersprechen. Beschlüsse dürfen nicht im
Widerspruch zu den bestehenden Ordnungen und Bestimmungen des DKB, DKBC
und BSKV stehen.
Von jeder Kreisversammlung ist ein Protokoll anzufertigen und vom
Versammlungsleiter und Schriftführer zu unterzeichnen. Das
unterschriebene Original wird beim 1. Kreisportwart aufbewahrt.
Das genehmigte Protokoll (ohne Unterschrift) wird den Vereinen
per E-Mail zugesandt. Ein schriftlicher Versand per Post an die
jeweiligen Vereine erfolgt nicht.
§ 4
Kreisvorstandssitzungen
Kreisvorstandssitzungen werden nach Bedarf mit Bekanntgabe der
Tagesordnung vom 1. oder 2. Kreissportwart einberufen.
Der 1. oder 2. Kreissportwart leitet die Vorstandssitzungen. Von
jeder Sitzung ist ein Protokoll anzufertigen und vom Versammlungsleiter
zu unterzeichnen. Alle anwesenden Kreisvorstandsmitglieder sind
stimmberechtigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1.
Kreissportwarts.
§ 5 Kreisausschußsitzungen
Der Kreisausschuß besteht aus der Kreisvorstandschaft und zusätzlich aus
dem Kreisjugendwart und Kreisschiedsrichterwart und deren
Stellvertreter. Bei weitreichenden Entscheidungen beruft der 1.
Kreissportwart oder dessen Stellvertreter eine Kreisausschußsitzungen
ein. Diese kann spontan einberufen werden.
§ 6 Kreisetat
Der Kreissportwart und sein Stellvertreter sind für den Etat vom Kreis
IV verantwortlich. Beide sind Bevollmächtigte Kontoinhaber des Kontos
der Sportkegler des Kreises IV. Vor Abgabe des Rechenschaftberichtes
kontrolliert der 2. Kreissportwart dessen Richtigkeit.
Vorschlag zur
Kreisversammlung 05.11.2015 |