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                                                                                                                       BSKV

Bezirk Schwaben, Kreis 4

 

 

Kreisordnung

 

 

§1  Zusammensetzung

 

1.1   Der Kreis besteht aus den Vereinen des Kreises 4 und ist kein eingetragener Verein.

 

§2 Kreisvorstandschaft

 

2.1   Zusammensetzung

       Die Kreisvorstandschaft setzt sich zusammen aus:

-          1. Kreissportwart

-          2. Kreissportwart

-          Kreisspielleiter

-          Kreisschriftführer

       Der Kreispressewart wird von der Kreisvorstandschaft bestimmt.

 

2.2. Kreisvorstandsschaftsausschuß

       Dieser setzt sich zusammen aus:

-          Kreisvorstandschaft

-          Kreispressewart

-          1. Kreisschiedsrichterwart

-          2. Kreisschiedsrichterwart

-          1. Kreisjugendwart

-          2. Kreisjugendwart

 

2.3   Aufgaben des 1. Kreissportwarts

Der Kreissportwart ist stimmberechtigtes Mitglied in der Kreisvorstandschaft, in der Kreisversammlung sowie im Bezirkssportausschuss.

Er wird an der Kreisversammlung für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Stimmrecht hat jeder Verein/Club des Kreises, der zum Zeitpunkt der Einladung (lt. Bestandsmeldung des BSKV) gemeldet hat.

Der Kreissportwart vertritt die Aktiven sowie alle Personen, die auf Kreisebene in der Aktivenarbeit tätig sind, gegenüber dem Bezirksvorstand und dem Bezirkssportausschuss.

Der Kreissportwart arbeitet eng mit dem Bezirkssportwart zusammen. Er informiert den Bezirkssportwart über seine durchgeführten Maßnahmen und Aktivitäten umfassend.

Der Kreissportwart ist selbständig für seinen Aktivenspielbetrieb in seinem Kreis verantwortlich. Er koordiniert die gesamte Aktivenarbeit im Kreis und versucht Denkanstöße zu geben, die Aktivenarbeit durchzuführen und zu kontrollieren, sowie einen geregelten Spielbetrieb zusammen mit dem Spielleiter aufrecht zu erhalten.

Der Kreissportwart ist für den Etat verantwortlich und legt 1 x Jahr bei der Kreisversammlung Rechenschaft ab.

Der Kreissportwart trägt die Verantwortung für den gesamten Spielbetrieb der Aktiven in seinem Kreis.

Der Kreissportwart achtet darauf, dass in beiden Spielbetrieben die Bestimmungen der DKBC

Sportordnung, die gültigen BSKV Ausführungsbestimmungen, die Jugendordnung und die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes eingehalten werden.

Der Kreissportwart betreibt stetige Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit dem Bezirkssportwart und dem BLSV (Bayerischer Landessportverband), dem Bezirksvorstand, den Vereins- und Clubvorsitzenden, den Vereins- und Clubsportwarten seines Kreises.

Er achtet auf den zielgerechten Einsatz der ihm zur Verfügung stehenden Kreismittel und Führen der Kreiskasse. Er erstellt Rechenschaftsberichte zum Bezirkstag, Bezirkssportausschuss und der Kreisversammlung. Er nimmt an den Sitzungsterminen und der Versammlungen des Bezirks und der Kreisjugend seines Kreises teil. Der Kreissportwart repräsentiert die Vereine und Clubs  des Kreises bei Einladungen.

Er nimmt Ehrungen bei  25jährigem, 40jährigem und 50jährigem Club- bzw. Vereinsjubiläum vor.

Er ist informiert über die angebotenen Lehrgänge des BLSV und des BSKV für seinen Bereich und gibt die Informationen an die Vorsitzenden/Sportwarte der Vereine/Clubs weiter.

Er übernimmt die Planung und Durchführung von Mitarbeitermaßnahmen – eventuell in Zusammenarbeit mit dem Bezirkssportwart und Referenten im Kreis. 

Der Kreissportwart beruft rechtzeitig (wenigstens 4 Wochen vorher) mindestens ein bis zwei jährlichen Kreisversammlungen bzw. einer Kreisversammlung mit Neuwahlen alle drei Jahre ein. Die Ausschreibung dieser Versammlungen muss rechtzeitig mit einer Einladung an den Bezirksvorsitzenden/Bezirkssportwart gehen. Von den Versammlungen sind Protokolle anzufertigen, die der Kreissportwart unterzeichnet und an den Bezirksvorsitzenden/Bezirkssportwart sowie an alle betreffenden Vereine/Clubs versendet.

Er leitet die Kreisvorstandschaftssitzungen zur Abklärung der Tätigkeiten im Kreis, bei denen ebenfalls ein Protokoll zu führen ist. 

Der Kreissportwart ist verantwortlich für die Planung, Durchführung, Ehrung und Wahl des Austragungsortes 

-          bei Kreiseinzelmeisterschaften der Aktiven und Senioren

       Weiterhin ist er verantwortlich für die Meldung:

-          beim BSKV Senioren- und Kreisklassenpokal

-          bei den Senioren-Vereinsmeisterschaften. 

Alle Aufgaben führt der Kreissportwart in Abstimmung mit der Kreisvorstandschaft durch. Bei weit reichenden Entscheidungen wird der Kreisausschuß mit einbezogen.

Der Kreissportwart trifft eigenständig Entscheidungen im Rahmen seines Tätigkeitsbereiches, gegebenenfalls zusammen mit der Kreisvorstandschaft oder mit dem in der Tätigkeit betrauten Vorstandsmitglied. Bei Verstößen gegen die BSKV Ausführungsbestimmunen und der DKBC Sportordnung ahndet er nach den dort geregelten Maßnahmen und den Kreisbeschlüssen.

 

2.4   Aufgaben des 2. (stellvertretender) Kreissportwarts

Der stellvertretende Kreissportwart ist stimmberechtigtes Mitglied in der Kreisvorstandschaft, in der Kreisversammlung sowie in Vertretung des Kreissportwartes im Bezirkssportausschuss.

Er wird an der Kreisversammlung für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Stimmrecht hat jeder Verein/Club des Kreises, der zum Zeitpunkt der Einladung (lt. Bestandsmeldung des BSKV) gemeldet hat.

Der stellvertretende Kreissportwart arbeitet eng mit dem 1. Kreissportwart zusammen. Dementsprechend wird er bei allen anfallenden Tätigkeiten des 1. Kreissportwarts mit einbezogen und ist ihm unterstützend tätig. Desweiteren ist er zuständig für die Frauenmannschaften des Kreises. Er unterstützt die Aktivenarbeit und gibt Denkanstöße die Aktivenarbeit durchzuführen, Mitgliedergewinnung durchzuführen und zusammen mit dem Spielleiter einen geregelten Spielbetrieb aufrecht zu erhalten. Er nimmt an den Sitzungen und Versammlungen des Bezirkes, des Kreises und der Kreisjugend teil. Er übernimmt alle Aufgaben des 1. Kreissportwarts im Falle seines Ausfalls. Der stellvertretende Kreissportwart ist zuständig für die Durchführung der Tandemkreismeisterschaften.

Der stellvertretende Kreissportwart trifft Entscheidungen zusammen mit dem Kreissportwart oder mit dem in der Tätigkeit betrauten Vorstandsmitglied. Bei Verstößen gegen die BSKV Ausführungsbestimmunen und der DKBC Sportordnung ahndet er nach den dort geregelten Maßnahmen und den Kreisbeschlüssen.

 

2.5   Aufgaben des Kreisspielleiters

Der Kreisspielleiter ist stimmberechtigtes Mitglied in der Kreisvorstandschaft, in der Kreisversammlung sowie in Vertretung des 1. und 2. Kreissportwartes im Bezirkssportausschuss.

Er wird an der Kreisversammlung für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Stimmrecht hat jeder Verein/Club des Kreises, der zum Zeitpunkt der Einladung (lt. Bestandsmeldung des BSKV) gemeldet hat.

Der Kreisspielleiter ist zuständig für den geregelten Spielbetrieb. Er erstellt in Anlehnung des BSKV die Spielpläne. Er ist zuständig für die Mannschaftsmeldungen der Vereine / Clubs. Der Spielleiter trägt die Verantwortung für den gesamten Spielbetrieb der Aktiven gemeinsam mit dem 1. Kreissportwart. Der Spielleiter achtet darauf, dass im Spielbetrieb die Bestimmungen der DKBC Sportordnung, die gültigen BSKV Ausführungsbestimmungen, die Jugendordnung und die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes eingehalten werden. Er ist berechtigt Strafen auszusprechen laut Strafenkatalog. Er nimmt an den Sitzungen und Versammlungen des Kreises und Bezirkes teil.  

 

2.6   Aufgaben des Kreisschriftführers

Der Kreisschriftführer ist stimmberechtigtes Mitglied in der Kreisvorstandschaft und in der Kreisversammlung und im Kreisausschuß.

Er wird an der Kreisversammlung für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Stimmrecht hat jeder Verein/Club des Kreises, der zum Zeitpunkt der Einladung (lt. Bestandsmeldung des BSKV) gemeldet hat.

Der Kreisschriftführer arbeitet eng mit den beiden Kreissportwarten zusammen.

Er fertigt die Protokolle zu den Kreisversammlungen innerhalb 4 Wochen und legt diese beim 1. Kreissportwart zur Unterschrift vor.  Er fertigt die Protokolle zu den Kreisversammlungen, Kreisvorstandschaftssitzungen und Kreisausschußsitzungen. Er gibt Unterstützung von  sonstigen Schriftstücken, die für die Durchführung eines geregelten Spielbetriebs notwendig sind.

 

2.7   Aufgaben des Kreispressewarts

Der Kreispressewart wird vom Kreisvorstandschaft für die Dauer von 3 Jahren bestimmt. Der Kreispressewart ist für die Öffentlichkeitsarbeit in den regionalen Medien zuständig. Er arbeitet mit den Vereinen / Clubs zusammen und vertritt dessen Interessen. Er übernimmt die Übermittlung der Ergebnisse an die regionalen Medien. Er ist zuständig für die Übermittlung an regionale Medien einzelner Ergebnisse und Berichte welche auf Bezirksebene oder Höher erreicht wurden und damit den Kreis 4 vertreten. In Zusammenarbeit mit der Kreisvorstandschaft soll mit gezielter Öffentlichkeitsarbeit eine Mitgliedergewinnung erreicht werden.

 

2.8. Aufgaben des Kreisjugendwartes

        Der Kreisjugendwart wird vom Kreisjugendtag gewählt und in der Kreisversammlung bestätigt. Er organisiert und leitet den Kegelsport der Jugend im Kreis 4 im Rahmen der Verbands- und Bezirksjugendordnung und soweit erforderlich im Einvernehmen mit dem 1. Kreissportwart. Der Kreisjugendwart vertritt den Kreis 4 bei den Jugendversammlungen des Bezirks Schwaben. 

 

 

2.9. Aufgaben des Kreisschiedsrichterwartes

Der Kreisschiedsrichterwart erfüllt seine Aufgaben nach der Schiedsrichterordnung des Bezirks Schwaben und des BSKV. Er wird in der Kreisschiedsrichterversammlung gewählt und von der Kreisversammlung bestätigt.

      

 

§ 3 Kreisversammlung

 

            Die Kreisversammlung ist das oberste Organ des Kreises. Ihre Beschlüsse sind für alle Mit-glieder bindet. Sie hat das Recht, früher gefasste Beschlüsse wieder aufzuheben oder zu ändern.

           Die Kreisversammlung findet 2x jährlich statt. Sie wird in Absprache mit der Kreisvorstandschaft mindestens vier Wochen vor Beginn schriftlich oder per E Mail mit Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen, eine Einladung ist erfolgt an alle Vereine / Clubs des Kreises. Eine weitere Einladung erfolgt an die Bezirksvorstandschaft des Bezirks Schwaben.

Stimmberechtigt sind alle Vereine / Clubs mit je einer Stimme. Außerdem besitzen alle Kreisausschußmitglieder je eine Stimme.

Die Kreisversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden stimmberechtigten Delegierten beschlussfähig. Sie beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.     

Es dürfen keine Beschlüsse gefasst werden, die den Satzungen des DKB, DKBC, BSKV und BLSV widersprechen. Beschlüsse dürfen nicht im Widerspruch zu den bestehenden Ordnungen und Bestimmungen des DKB, DKBC und BSKV stehen.

Von jeder Kreisversammlung ist ein Protokoll anzufertigen und vom Versammlungsleiter und Schriftführer zu unterzeichnen. Das unterschriebene Original wird beim 1. Kreisportwart aufbewahrt.  Das genehmigte Protokoll (ohne Unterschrift) wird den Vereinen per E-Mail zugesandt. Ein schriftlicher Versand per Post an die jeweiligen Vereine erfolgt nicht.  

 

§ 4 Kreisvorstandssitzungen

 

        Kreisvorstandssitzungen werden nach Bedarf mit Bekanntgabe der Tagesordnung vom 1. oder 2. Kreissportwart einberufen.  Der 1. oder 2. Kreissportwart leitet die Vorstandssitzungen. Von jeder Sitzung ist ein Protokoll anzufertigen und vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen. Alle anwesenden Kreisvorstandsmitglieder sind stimmberechtigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Kreissportwarts.  

 

§ 5 Kreisausschußsitzungen

 

Der Kreisausschuß besteht aus der Kreisvorstandschaft und zusätzlich aus dem Kreisjugendwart und Kreisschiedsrichterwart und deren Stellvertreter. Bei weitreichenden Entscheidungen beruft der 1. Kreissportwart oder dessen Stellvertreter eine Kreisausschußsitzungen ein. Diese kann spontan einberufen werden.

 

§ 6 Kreisetat

 

Der Kreissportwart und sein Stellvertreter sind für den Etat vom Kreis IV verantwortlich. Beide sind Bevollmächtigte Kontoinhaber des Kontos der Sportkegler des Kreises IV. Vor Abgabe des Rechenschaftberichtes kontrolliert der 2. Kreissportwart dessen Richtigkeit. 

 

Vorschlag zur Kreisversammlung 05.11.2015